Pflegeberatung - Pflegedienst mit Herz und Hand - Ihr Pflegedienst in Viersen

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Pflegeberatung

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Wenn Pflegebedürftige ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten, sind sie verpflichtet regelmäßig eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen.
Dies muss alle 6 Monate (bei Pflegestufe 3 alle 3 Monate) geschehen.
Die Pflegeberatung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

  • Wir informieren Sie über Hilfen, die Sie zusätzlich in Anspruch nehmen können.

  • Wir beraten Sie über Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern.

  • Wir geben Ihnen Informationen über die Möglichkeiten einer Wohnraumanpassung (ggf. wird ein Badezimmerumbau von den Pflegekassen zum Teil getragen)

  • Wir informieren Sie über Pflegekurse für Angehörige oder Pflegeanleitung in Ihrem Hause


Nach dem Beratungsbesuch erhalten Sie und die Pflegekasse von uns eine Bescheinigung über den Beratungsbesuch.
Gleichzeitig legen wir uns den nächsten Beratungstermin (je nach Pflegestufe in 3 oder 6 Monaten) auf Termin, und rufen Sie rechtzeitig an, um einen Termin abzustimmen.

Bei dem Pflegebericht geht es nicht darum zu kontrollieren welche Pflegestufe Ihnen zusteht, sondern gemeinsam mit dem Patienten und den pflegenden Angehörigen zu besprechen, ob die optimale Versorgung gewährleistet ist. Oft ist es sogar so, dass wir die Krankenkasse darauf aufmerksam machen, dass bei dem Patienten eine höherere Pflegestufe aus unserer Sicht sinnvoll ist.

Übrigens: Die Kosten für die Pflegeberatung tragen die Pflegekassen. Wir rechnen direkt mit den Pflegekassen ab.

 
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